Die Doping-Liste basiert auf der weltweit gültigen Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA). Welche Substanzen und Methoden in die Verbotsliste aufgenommen werden, entscheidet ein WADA-Gremium. Dieses Gremium besteht aus internationalen Experten, der sogenannten List Expert Group. Die Substanzen und Methoden werden dabei nach drei Kriterien beurteilt:
ob sie leistungssteigernd wirken ob sie die Gesundheit schädigen ob sie dem Geist des Sports widersprechen
Aktualisierung der Doping-Liste
Die Doping-Liste wird einmal jährlich überarbeitet, kann in Ausnahmefällen aber auch vor Ablauf eines Jahres geändert werden, wenn aktuelle und dringende Hinweise eines Missbrauchs vorliegen.
Gliederung der Doping-Liste
Die Verbotsliste ist aufgeteilt in Substanzen und Methoden, die jederzeit verboten sind, Substanzen, die nur im Wettkampf verboten sind und Substanzen, die nur in einigen Sportarten verboten sind.
S0-S5: zu jeder Zeit verboten S6-S9: im Wettkampf verboten M1-M3: zu jeder Zeit verboten Betablocker: nur in bestimmten Sportarten verboten
Substanzen und Methoden, die zu allen Zeiten verboten sind (in und außerhalb von Wettkämpfen)
S0. Nicht zugelassene Substanzen
Diese Substanzen sind momentan nicht durch eine staatliche Gesundheitsbehörde für die therapeutische Anwendung beim Menschen zugelassen.
S1. Anabole Substanzen
Die „klassischen“ Anabolika sind sogenannte Steroidhormone (kurz: Steroide), die strukturell vom Sexualhormon Testosteron abgeleitet sind. Beispiele für diese Gruppe sind, neben den Steroiden Testosteron, Nandrolon und Stanozolol, auch Clenbuterol, das eine anabole Wirkung aufweist.
S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
Eines der bekanntesten Mittel aus dieser Gruppe ist Erythropoietin, ein körpereigenes Hormon. Es wird in der Niere gebildet wird und hat die Aufgabe, die Produktion roter Blutkörperchen zu stimulieren. Weitere Beispiele für Substanzen aus Gruppe S2. sind CERA, hGH, LH, Xenon.
S3. Beta-2-Agonisten
Beta-2-Agonsiten sind in Arzneimitteln zur Behandlung von Asthma enthalten. Beispiele sind Fenoterol, Reproterol, Vilanterol
S4. Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren
Zu dieser Gruppe gehören Insulin, Aromatase-Inhibitoren, selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren und andere anti-estrogene Substanzen.
S5. Diuretika und andere Maskierungsmittel
Diuretika sind Substanzen, die auf die Niere einwirken und zu einer vermehrten Harnausscheidung führen. Beispiele sind Furosemid, Hydrochlorothiazid und Probenecid.
M1. Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
Als Manipulation von Blut und Blutbestandteilen sind u.a. Bluttransfusion, Blutplasmaspende und Dialyse verboten.
M2. Chemische und physikalische Manipulation
Darunter fallen beispielsweise die chemische Manipulation von Proben, der Urinaustausch oder intravenöse Infusionen.
M3. Gendoping
Zu Gendoping gehören die Übertragung von Erbinformation und Anwendung von normalen und genetisch veränderten Zellen.
Im Wettkampf verbotene Wirkstoffe und Methoden
S7. Narkotika
Narkotika haben stark schmerzlindernde Wirkungen. Hierzu gehören unter anderem Fentanyl, Morphin, Oxycodon.
S8. Cannabinoide
Cannabinoide sind Substanzen, die aus Hanf extrahiert oder künstlich hergestellt werden und den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) beinhalten. Beispiele sind Haschisch, Marihuana.
S6. Stimulanzien
Stimulanzien sind Aufputschmittel, die sowohl die körperliche als auch psychische Leistungsfähigkeit kurzfristig verbessern können. Beispiele sind Amphetamine, Ephedrin, Kokain, Methylphenidat.
S9. Glucocorticoide
Glucocorticoide werden in Medikamenten gegen Asthma, Allergien und Entzündungen eingesetzt. Zu den Glucocorticoiden gehören z.B. Dexamethason, Hydrocortison und Prednisolon.
Bei bestimmten Sportarten verbotene Wirkstoffe
P1. Betablocker
Betablocker sind in Medikamenten gegen Bluthochdruck, Migräne und Herzkrankheiten enthalten und nur in bestimmten Sportarten verboten.