Die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden (Dopingliste) wird in der Regel jährlich von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) veröffentlicht und tritt jeweils am 1. Januar in Kraft. Swiss Sport Integrity gibt jährlich eine Übersetzung dieser Dopingliste heraus.
Es ist die Aufgabe aller Sporttreibenden, sich regelmässig zu vergewissern, dass die von ihnen angewendeten Substanzen und Methoden im Sport nicht verboten sind. Im Alltag empfiehlt sich, dafür die Medikamentenabfrage Global DRO zu nutzen.
Medikamentenabfrage
Dopingliste 2026
Neu ab 2026
Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hat die Dopingliste 2026 veröffentlicht, welche per 1. Januar 2026 in Kraft tritt und zeitgleich alle bisherigen Listen ablöst. Die Anpassungen betreffen insbesondere eine Änderung der Dosierungsintervalle von Salmeterol, eine Präzisierung zur Blutentnahme und das Verbot von Kohlenmonoxid.
Änderung der Dosierungsintervalle von Salmeterol Die Dosierungsintervalle von inhalativem Salmeterol wurden verändert. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen neu innerhalb von 8 Stunden maximal 100 Mikrogramm inhaliert werden. Gleichzeitig dürfen weiterhin innerhalb von 24 Stunden maximal 200 Mikrogramm inhaliert werden. Diese Neuerung ist für diejenigen Athlet:innen relevant, die zur Therapie eine Einzeldosis von 100 Mikrogramm inhalieren: Sie müssen danach 8 Stunden warten, bis die nächste Dosis inhaliert werden darf. Eine Therapie von 100 Mikrogramm Salmeterol morgens und abends entspricht der höchsten empfohlenen Dosierung gemäss Fachinformation und ist eher selten notwendig.
Präzisierung Verbot Blutentnahme – mit Ausnahmen Neu ist die Entnahme von Blut oder Blutbestandteilen grundsätzlich verboten. Ausgenommen davon sind Blutentnahmen inklusive Apherese zu Analyse- (z.B. medizinische Tests oder Dopingkontrollen) oder zu Spendezwecken in akkreditierten Spendezentren. Gewisse Therapien, welche die Entnahme von Blut oder Blutbestandteilen beinhalten, sind somit verboten und benötigen eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken. Plättchenreiches Plasma (PRP) und damit verbundene Verfahren sind weiterhin nicht verboten.
Verbot von Kohlenmonoxid Die nicht-diagnostische Verwendung von Kohlenmonoxid (CO) wurde als verbotene Methode aufgenommen. Die Verwendung von Kohlenmonoxid zu diagnostischen Zwecken, wie z. B. zur Messung der gesamten Hämoglobinmasse oder zur Bestimmung der pulmonalen Diffusionskapazität, ist unter Aufsicht einer wissenschaftlichen oder medizinischen Fachperson nicht verboten.
Für die Dopingliste 2026 wurden von der WADA zudem formale Anpassungen vorgenommen und Beispiele bereits verbotener Substanzen ergänzt. Eine umfassende Aufführung aller Änderungen wird von der WADA zur Verfügung gestellt.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Athletinnen und Athleten daran, jedes Medikament vor der Anwendung mit der Medikamentenabfrage Global DRO (via Website oder Mobile App) auf seinen Doping-Status zu überprüfen und sich bei Fragen/Unsicherheiten bei uns zu melden.
Kriterien verbotene Substanzen und Methoden
Welche Substanzen und Methoden auf die Dopingliste aufgenommen werden, entscheidet ein Gremium der WADA, besetzt mit internationalen Experten: die sogenannte List Expert Group. Dabei werden Substanzen und Methoden nach drei Kriterien beurteilt: ob sie das Potenzial haben, leistungssteigernd zu wirken, ob sie ein Risiko für die Gesundheit darstellen, und ob sie dem Sportsgeist widersprechen. Zudem können Substanzen oder Methoden verboten werden, welche die Anwendung von verbotenen Substanzen oder Methoden maskieren.
Verbotene Substanzen und Methoden
Die Dopingliste teilt die verbotenen Substanzen und Methoden in verschiedene Klassen ein:
Jederzeit verbotene Substanzen und Methoden (im und ausserhalb des Wettkampfes)
S0 Nicht genehmigte Substanzen S1 Anabolika S2 Peptidhormone, Wachstumshormone, verwandte Substanzen und Mimetika S3 Beta-2-Agonisten S4 Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren S5 Diuretika und andere Maskierungsmittel
M1 Manipulation von Blut und Blutbestandteilen M2 Chemische und physikalische Manipulation M3 Gen- und Zelldoping
Im Wettkampf verbotene Substanzen und Methoden
S6 Stimulanzien S7 Narkotika S8 Cannabinoide S9 Glukokortikoide
In gewissen Sportarten verbotene Substanzen
P1 Betablocker
Detaillierte Informationen und Wissen (über Substanzen und Methoden) werden in der Mobile Lesson «Substanzen und Methoden» von Swiss Sport Integrity vermittelt.
Spezifische und nicht-spezifische Substanzen und Methoden
Alle verbotenen Substanzen und Methoden werden in spezifische und nicht-spezifische Substanzen oder Methoden eingeteilt. Bei Verstössen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen ist das Strafmass grundsätzlich höher, wenn dabei nicht-spezifische Substanzen oder Methoden zur Anwendung kommen. Die verbotenen Substanzen in den folgenden Klassen werden als nicht-spezifische betrachtet:
S1 Anabolika S2 Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika S4.3 Substanzen, welche die Aktivierung des Aktivin-Rezeptors IIB verhindern (z.B. Myostatinhemmer) S4.4 Stoffwechsel-Modulatoren S6.a Nicht-Spezifische Stimulanzien
Die verbotenen Methoden in den folgenden Klassen werden als nicht-spezifische betrachtet:
M1 Manipulation von Blut und Blutbestandteilen M2.1 Manipulation von Dopingproben M3 Gen- und Zelldoping
Missbrauchssubstanzen
Einzelne verbotene Substanzen werden als Missbrauchssubstanzen eingeteilt, da jene Substanzen in der Gesellschaft häufig ausserhalb des sportlichen Kontextes missbraucht werden. Daher kann die Anwendung oder der Besitz der oben genannten Substanzen milder sanktioniert werden. Diese Bestimmung gilt nur, falls die Substanzen ausserhalb des Wettkampfes und nicht zum Zweck der Leistungssteigerung angewendet wurden.
Die Missbrauchssubstanzen umfassen abschliessend: Kokain, Diamorphin (Heroin), Methylendioxymethamphetamin (MDMA/«Ecstasy»), Tetrahydrocannabinol (THC).
Bestimmungen der Internationalen Sportverbände
Neben den weltweit gültigen Anti-Doping-Bestimmungen sind auch die Bestimmungen der Internationalen Sportverbände zu beachten. In bestimmten Sportarten sind gewisse Substanzen oder Methoden zusätzlich verboten, obwohl sie nicht auf der Dopingliste aufgeführt sind.
Beispiel:
Needle Policy: Gewisse Internationale Sportverbände und das Internationale Olympische Komitee regulieren die Anwendung jeglicher Injektionen während oder rund um ihre Wettkämpfe.